
Informationen zur nationalen Kennung
Seit dem 03.01.2018 müssen alle Wertpapierdienstleister den Kauf und Verkauf börsengehandelter Wertpapiere ihrer Kunden an die Finanzmarktaufsichtsbehörde (BaFin) melden. Privatkunden müssen als Teil dieser Meldung mit einer persönlichen nationalen Kennung identifiziert werden. Ohne diese Kennung kann der S Broker keine meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte mehr für Sie ausführen.