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Abstraktes Muster.

Änderungen durch MiFID II ab 03.01.2018

Was ist MiFID II?

Zum 03.01.2018 treten mit MiFID II, einer Weiterentwicklung der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) von 2007, und der PRIIPs-Verordnung, einem EU-weiten Standard für Produktinformationen, 2 neue Regelungen in Kraft. Sie sind die Reaktion des europäischen Gesetzgebers auf die Finanzmarktkrise und setzen hohe Standards für den Schutz der Anleger. Dies gilt insbesondere für folgende Themen:
 

  • Erhalt und Gewährung von Provisionen bzw. Zuwendungen
  • Gestaltung und Überwachung von Finanzprodukten
  • Kostentransparenz und Informationspflichten
  • Überprüfung der Geeignetheit von Finanzprodukten für den jeweiligen Anleger (Zielmarkt)

Hinzu kommen Themen, die den Handel mit Finanzinstrumenten an und auf den Märkten regulieren und dabei vor allem Melde- und Transparenzpflichten betreffen.

Vor diesem Hintergrund wurde auch der Orderprozess beim S Broker an die neuen Anforderungen angepasst. In den folgenden Fragen und Antworten erläutern wir Ihnen alle Neuerungen.

Orderprozess

Kostentransparenz, Zuwendungen und Informationspflichten

Zielmarktbestimmung

Basisinformationsblätter

Aufzeichnung der Kommunikation

Meldung von Wertpapiertransaktionen

Beschwerdemanagement-Grundsätze